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Grosser Gemeinderat: Die Stadt Zug leistet wieder Auslandhilfe aus Gewinnüberschuss

4. Juni 2019
Der Grosse Gemeinderat hat die Rechnung 2018 der Stadt Zug genehmigt. Sie schloss mit einem erfreulichen Überschuss von 36.3 Mio. Franken ab. Zu reden an der Sitzung des Stadtparlaments vom Dienstag, 4. Juni 2018, gab die Verwendung des Überschusses, vor allem die Auslandhilfe: Die Anträge reichten von kompletter Ablehnung bis zu einer Hilfeleistung von 1 Mio. Franken. Das Parlament bewilligte schliesslich 150'000 Franken – dies erstmals wieder seit 2014.

Erneut legte die Stadt Zug einen guten Jahresabschluss vor: Mit einem Überschuss von 36.3 Mio. Franken lag das Resultat für das Jahr 2018 nur wenig unter jenem des Vorjahres (36.8 Mio.), dafür um rund 36 Mio. über dem budgetierten Ergebnis. Zu verdanken ist dies einerseits der guten Disziplin der Stadtverwaltung, welche die Ausgaben im Griff hat, wie Finanzchef André Wicki und die Sprecher der Fraktionen anerkennend ausführten. Noch mehr ins Gewicht fällt allerdings der gute Steuerertrag, vor allem jener der natürlichen Personen: Er betrug 2018 rund 141 Mio. Franken, 19 Mio. mehr als budgetiert. Dagegen stagniert der Steuerertrag bei den juristischen Personen seit mehreren Jahren: 2018 lieferten Firmen und Unternehmungen 79 Mio. Franken in die Stadtkasse ab – eine Art Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahre. André Wicki und Philip C. Brunner, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), zeigten im Parlament die Entwicklung des Verhältnisses der beiden grössten Steuerquellen auf: Lieferten die juristischen Personen 2014 noch 43 Prozent des Gesamtsteuerertrags ab, waren es 2018 noch 36 Prozent; bei den natürlichen Personen stieg der Anteil dagegen in den vergangenen fünf Jahren von 57 auf 64 Prozent. Die Gründe für diese Entwicklung: Die Stadt Zug zählt mehr Einwohnerinnen und Einwohner – noch mehr ins Gewicht fällt indessen der überproportionale Anstieg wohlhabender Steuerzahler, welche massgeblich zu diesem ausserordentlichen Steuerertrag beigetragen haben.

Die Fraktionen nahmen den guten Abschluss der Stadt mit Freude zur Kenntnis. Neben viel Lob gab es auch kritische Bemerkungen, wie beispielsweise: Warum liegen die Investitionen so stark unter dem Budget? Statt 40 Mio. Franken investierte die Stadt Zug im vergangenen Jahr nur 23 Mio. (Alternative-CSP, CVP, SP). Oder auch die stagnierenden Erträge der juristischen Personen respektive der Unternehmungen, die in der Stadt nicht die gewünschten Immobilien fänden (FDP-Fraktion). Gefordert wurde auch, dass Massnahmen aus der «Sparen-und-Verzichten-Zeit» wieder rückgängig gemacht würden (SP).

Kontrovers verlief die Diskussion über die Verteilung des Ertragsüberschusses. Der Stadtrat schlug vor: 23 Mio. Franken der 36 Mio. gehen in die Vorfinanzierung für Schulbauten, 1,57 Mio. in die Stärkung der städtischen Pensionskasse, 500'000 Franken in «Zukunftsprojekte» und der Rest ins Eigenkapital. Mit diesem Vorschlag war die GPK allerding nicht einverstanden und beantragte: eine Erhöhung der Vorfinanzierung für Schulhausbauten um 5 Mio. auf 28 Mio. Franken; neu 150'000 Franken für die Auslandhilfe; neu 500'000 Franken für die Personalentwicklung und -förderung sowie Belohnung/Wertschätzung (letztere Forderung ein Zusatz der FDP-Fraktion) und die vom Stadtrat vorgeschlagenen 500'000 Franken für «Zukunftsprojekte»; keine Zustimmung fand der stadträtliche Vorschlag, die Pensionskasse zu stärken: Die Pensionskasse befinde sich bereits in einer sehr guten Verfassung, weshalb kein Zustupf nötig sei (dieser Antrag der GPK mit 26 zu 6 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen).

Der Vorschlag der GPK fand mit Ausnahme der Auslandhilfe Zustimmung. Die SVP-Fraktion lehnt die Auslandhilfe grundsätzlich ab. Die Fraktion Alternative-CSP sowie die SP-Fraktion forderten eine Erhöhung auf 1 Mio. Franken; diesen Antrag stützen sie mit einer Petition, die knapp 500 Personen unterzeichneten. Mit 21 zu 13 Stimmen beschloss der Grosse Gemeinderat, für die Auslandhilfe einen Beitrag von 150'000 Franken zu bewilligen; in vorangehenden Abstimmungen erreichten die beiden Anträge «Gar keine Auslandhilfe» und «1 Million für die Auslandhilfe» das notwendige Quorum nicht. Keine Zustimmung fanden weiter der Antrag der SVP-Fraktion, 1 Mio. Franken für die Vorfinanzierung von Stadtraum-Konzepten zu verwenden, und der Antrag von Theo Iten, 1,565 Mio. Franken für einen Nachhaltigkeitsfonds zur Förderung von Fotovoltaik und Energierückgewinnung.

In der Schlussabstimmung stimmte der Rat mit 22 zu 11 Stimmen der Jahresrechnung und der Verwendung des Ertragsüberschusses zu. Die Linke kündigte im Vorfeld an, falls ihr Antrag, 1 Mio. Franken für die Auslandhilfe zu genehmigen, nicht durchkomme, die Rechnung 2018 gänzlich abzulehnen.

Motion SP-Fraktion vom 15. Mai 2019 betreffend Schutz der Artenvielfalt in der Stadt Zug. Überweisung
Die SP-Fraktion will mit ihrem Vorstoss, dass der Stadtrat «geeignete Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt auf dem Gebiet der Stadt Zug umsetzt und deren Wirksamkeit überwacht». Die CVP-Fraktion stellte den Antrag, die Motion in ein Postulat umzuwandeln; die Landwirtschaft habe schon sehr viel zur Förderung getan und die Motion renne offene Türen ein. Die SP war mit dem Antrag einverstanden, betonte jedoch, auch wenn Einiges schon erreicht worden sei, so längst noch nicht genügend.

Der Vorstoss wurde als Postulat zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.

Postulat FDP-Fraktion vom 8. Mai 2019: Welche Kommissionen und Abordnungen können abgeschafft werden? Überweisung
Das Parlament befasste sich an der letzten Sitzung bereits mit dem Thema Kommissionen und nahm die Antwort des Stadtrates zustimmend zur Kenntnis. Für die Fraktion Alternative-CSP ein Grund, das Postulat nicht zu überweisen: Der Stadtrat habe damals erklärt, die Überprüfung der Kommissionen sei für ihn ein Dauerauftrag, weshalb der Vorstoss nicht nötig sei. Die bürgerliche Mehrheit des Rates sah dies anders: Mit 22 zu 12 Stimmen votierte der Grosse Gemeinderat für die Überweisung zu Bericht und Antrag an den Stadtrat. Es könne nicht schaden, wenn der Stadtrat die Notwendigkeit und Effizienz der 65 Kommissionen überprüfe.

Postulat CVP-Fraktion vom 20. Mai 2019 betreffend ausserschulische Kinderbetreuung der Stadt für die Verwaltungsangestellten. Überweisung
Soll die Stadtverwaltung im neuen Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse 22 eine eigene Kindertagesstätte (Kita) erhalten? Das fordert ein Postulat der CVP-Fraktion. Der Rat war geteilter Meinung und die SVP-Fraktion stellte den Antrag, den Vorstoss gar nicht erst zu überweisen. Die Mehrheit des Rates votierte mit 20 zu 13 Stimmen und einer Enthaltung jedoch für die Überweisung. Der Stadtrat soll das Anliegen zumindest prüfen, befand der Rat.

Postulat Martin Eisenring, CVP, vom 10. Dezember 2018: Attraktive Nutzung des Gartens des Zuger Regierungsgebäudes
Der frühere Gemeinderat Martin Eisenring regte mit seinem Vorstoss an, den Garten beim Regierungsgebäude zu öffnen und der Öffentlichkeit besser zugänglich zu machen. Bloss: Das Regierungsgebäude mit Garten befindet sich im Eigentum des Kantons und deshalb sind die Einflussmöglichkeiten des Stadtrats gering. In seiner Antwort führt der Stadtrat aus, dass die Gartenfläche und die Terrasse bereits heute öffentlich zugänglich seien. Kanton und Stadt sind sich zudem einig, dass das Regierungsgebäude mit dem Garten ein «Ort der relativen Ruhe» sein dürfe.
Die Fraktionen konnten sich mehrheitlich diesen Überlegungen anschliessen und schrieben das Postulat als erledigt ab.

Postulat CVP-Fraktion vom 9. Mai 2018 betreffend attraktive Nutzung des SBB-Viadukts
Das Eisenbahnviadukt zwischen dem Bahnhof Zug und der Poststrasse besteht aus insgesamt 20 Bögen. Das Bauwerk aus Sandstein ist ein Zeitzeuge für den Anschluss der Stadt Zug an die Gotthardlinie im Jahr 1897. Mit ihrem Postulat forderte die CVP-Fraktion den Stadtrat auf, das in die Jahre gekommene Viadukt attraktiver zu gestalten, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen und die Beleuchtungssituation zu verbessern. In seiner Antwort machte der Stadtrat deutlich, dass er den Intentionen der Postulantin positiv gegenübersteht und gewillt ist, zusammen mit der Eigentümerin des Viadukts, den SBB, entsprechende Lösungen umzusetzen. Einschränkend für Umnutzungen bleibe jedoch, dass die Bögen nicht so hoch wie diejenigen in Zürich West und vermietet seien, zudem müssten die Untersichten für visuelle Kontrollen durch die SBB frei bleiben. Der Stadtrat sieht jedoch in vier Bögen die Möglichkeit für eine öffentliche Umnutzung und in Zukunft sollen ebenfalls vier Bögen als Durchgang nutzbar gemacht werden.

Die CVP-Fraktion zeigte sich erfreut über die ausführlichen Antworten, bemängelte jedoch, dass der Platz zwischen dem Bahndamm und der Baarerstrasse, wo es bereits Bänke und einen Brunnen gäbe, in der Antwort fehlt. Bauchefin Eliane Birchmeier versprach, diesen Platz in den weiteren Planungen mit zu berücksichtigen. Die Zukunft des Viadukts lag allen Fraktionen gemeinsam am Herzen. Deshalb wurde der Antrag der CVP, das Postulat nicht abzuschreiben und auf der Geschäftskontrolle zu belassen, mit 22 zu 11 Stimmen unterstützt.

Interpellation der SVP-Fraktion vom 28. Januar 2019 zu den Stadtzuger Strandbädern
Die SVP-Fraktion stellte dem Stadtrat eine Reihe von Fragen zu den Zuger Strandbädern, so unter anderem zu den Besucherzahlen, den Eintrittspreisen, dem Anteil auswärtiger Badegäste, den Kosten und Mieteinnahmen, der Parkierungssituation und dem Stand der Planungen für die Erweiterung des Strandbads auf der Oesch-Wiese. In seiner Antwort wies der Stadtrat darauf hin, dass der Eintritt in die städtischen Seebäder und das Strandbad am Chamer Fussweg gratis sei und es dementsprechend auch keine Eingangskontrollen gäbe. Aus diesem Grund seien bei der Stadt keine Daten über die Auslastung der Bäder oder die Herkunft der Badegäste vorhanden. Die Ausgaben- und Mieteinnahmenübersicht in der Beantwortung zeigte auf, dass die Seebäder der Stadt Zug mit einem Nettoaufwand von rund 315'000 Franken zu Buche schlagen. Eine weitere Frage der Interpellation betraf die Parkierungsmöglichkeiten. Gemäss Stadtrat soll das Parkierungsregime beibehalten werden: Auch während der Badesaison 2019 steht die städtische Wiese an der Chamerstrasse beim Hochhaus Rialto nur an Wochenenden zum Parkieren zur Verfügung. Das Parkieren auf dem Schulhausplatz Oberwil bleibt an sieben Sonntagen während den Sommerferien möglich. Dies gilt jedoch nicht für Feiertage, und das will der Stadtrat in diesem Sommer besser kommunizieren, damit es nicht wieder zu einer Parkbussenhäufung kommt. Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Strandbads auf der Oesch-Wiese hielt der Stadtrat in seiner Antwort fest, dass alle Grundlagen den Nachweis für den Bedarf einer Strandbaderweiterung über die gesamte Oesch-Wiese – samt einem Seeuferweg und ganzjährige Naherholungsmöglichkeiten – erbracht hätten. Für die Erweiterung des Strandbads sei nach Übernahme des Grundstücks ein Projektwettbewerb geplant. Die SVP-Fraktion zeigte sich befriedigt über die vertretbaren Kosten. Stadtpräsident Karl Kobelt widerlegte den Vorwurf von Philip C. Brunner (SVP), bei der Oesch-Wiese handle es sich um eine «kalte Enteignung». Die Oesch-Wiese sei seit 1975 in der Zone des öffentlichen Interesses. Diese Zonierung habe das Bundesgericht bestätigt. Im Übrigen sei das Kaufangebot der Stadt von Anfang an fair gewesen. Manuela Lehmann nahm im Namen der CVP-Fraktion die Antwort des Stadtrates ebenfalls positiv zur Kenntnis. Sie wies darauf hin, mit der Erweiterung des Strandbads eine hindernisfreie Bademöglichkeit umzusetzen. Verschiedene Votanten bezeichneten die Parkplatzsituation beim Brüggli als sehr unbefriedigend. Unschön sei es auch, dass einige Leute ihr Fahrzeug dort den ganzen Tag parkieren würden und dann zur Arbeit gingen.

Die Antwort des Stadtrates wurde zur Kenntnis genommen und von der Geschäftskontrolle gestrichen.

Interpellation Fraktion Alternative-CSP vom 22. Januar 2019 zu An- und Umbauten an Gastro-betrieben in Oberwil
Gewisse An- und Umbauten von zwei Gastrobetrieben in Oberwil wurden teilweise ohne Bewilligung erstellt. Das erklärt der Stadtrat in seiner Antwort auf die Interpellation der Fraktion Alternative-CSP. Das städtische Baudepartement habe versucht, Pächter und Eigentümer zu beraten und ihnen Lösungen zu unterbreiten. Der Prozess der Umsetzung dauert an.

Der Grosse Gemeinderat nahm von der Antwort des Stadtrats zustimmend zur Kenntnis.

Interpellation glp-Fraktion vom 6. März 2019 «E-Voting in der Stadt Zug – ein trügerischer Erfolg?»
Inhaberinnen und Inhaber einer blockchainbasierten digitalen ID der Stadt Zug hatten im Sommer 2018 die Möglichkeit, an einer Konsultativabstimmung teilzunehmen. 72 Personen nutzten dies. Mit dem Machbarkeitsnachweis konnte ein damals neuer, blockchainbasierter Ansatz von E-Voting unter realistischen Bedingungen getestet werden. In ihrem gemeinsamen Schlussbericht zeigten die Projektteilnehmer Luxoft, Hochschule Luzern – Informatik und die Stadt Zug die verschiedenen Vorteile der dezentralisierten Abstimmungslösung auf, erklärten die Architektur des Systems und gaben Aufschluss über das Feedback der Zugerinnen und Zuger, welche am Test teilgenommen hatten. In ihrem, wie der Stadtrat befand, «äusserst umfangreichen Vorstoss» hinterfragte die glp-Fraktion den E-Voting-Versuch und den Schlussbericht. In seiner Antwort betonte der Stadtrat, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, für die Stadt Zug ein eigenes E-Voting-System zu entwickeln. Vielmehr hätte die Stadt Zug mit dieser Testabstimmung einerseits eigene Erfahrungen über mögliche zukünftige Abstimmungssysteme sammeln und einen Diskussionsbeitrag leisten wollen. So zeige sich gerade im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zum E-Voting, dass ein blockchainbasiertes System gegenüber einem zentral ausgestalteten System gewisse Vorteile haben könne. Das grundlegende Ziel des Versuchs hätte denn auch darin gelegen, ein realistisches E-Voting-Szenario abzubilden, welches neue, vielversprechende Technologien wie Blockchain und digitale Identitäten integriert und für den Benutzer einfach zu gebrauchen sei.

Interpellant Stefan Huber (glp) war nur beschränkt zufrieden mit der Antwort des Stadtrates. Er kritisierte nochmals die mangelnde Wissenschaftlichkeit des Schlussberichts. Von Ausgewogenheit könne keine Rede sein. Die SP-Fraktion wertete den Innovationswillen der Stadt grundsätzlich positiv und dankte für die aufschlussreichen Antworten. Es sei aber auch wichtig, dass hier genau hingeschaut werde. E-Voting hätte neben Chancen auch viele Gefahren und könne eine Demokratie angreifbar machen. Die Fraktion Alternative-CSP zeigte sich erfreut über das Bekenntnis des Stadtrates, der es als klare Staatsaufgabe sieht, die Grundlagen sowohl im Bereich der digitalen Identität als auch beim E-Voting als Staat zur Verfügung zu stellen.

Der Rat nahm die Antwort des Stadtrates zur Kenntnis. Sie wird als erledigt von der Geschäftskontrolle gestrichen.

Hinweis
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier

Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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