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Postplatz-Parkplätze: Zuger Stadtrat verhandelt mit dem Kanton
Am 10. Juni 2018 hiessen die Stadtzuger Stimmberechtigten die sogenannte Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» gut; sie beauftragt den Stadtrat, den Bebauungsplans Postplatz so abzuändern, dass 42 oberirdische Parkplätze auf dem unteren Postplatz und in der Altstadt bestehen bleiben. Die kantonale Baudirektion hielt im Oktober 2018 in ihrer Vorprüfung jedoch fest, eine solche Änderung verstosse gegen das kantonale Bau- und Planungsgesetz.
Der Stadtrat kam zum Schluss, den Bebauungsplan im Sinne eines Kompromissvorschlags zum Erhalt von Parkplätzen abzuändern und diesen wiederum durch die kantonale Baudirekten prüfen zu lassen. Abhängig vom Entscheid des Kantons, wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat zu gegebener Zeit einen Bericht und Antrag zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Der Stadtrat tritt dafür ein, dem Demokratieprinzip Nachachtung zu verschaffen. Gleichzeitig fühlt er sich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. So entschied der Stadtrat nach dem positiven Ausgang der Initiative, mit der Aufhebung der 42 Parkplätze so lange als möglich zuzuwarten. Ende April 2019 läuft die Frist für die Umsetzung des rechtlich verbindlichen Bebauungsplans Postplatz jedoch ab. Der Stadtrat sieht sich deshalb gezwungen, die 42 Parkplätze auf dem unteren Parkplatz und in der Altstadt per dannzumal aufzuheben. Gegen diesen Beschluss kann das Rechtsmittel ergriffen werden.