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Stadthaus
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Zukunft der Parkplätze auf dem Postplatz
Der Volksentscheid vom 10. Juni 2018 wird selbstverständlich akzeptiert. Der Bebauungsplan Post aus dem Jahr 2008 muss nun in einem ordentlichen Bebauungsplanverfahren geändert werden. Bis ein neuer rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, gilt der alte Bebauungsplan.
Das Baudepartement ist bereits an der Erarbeitung der Grundlagen für die Änderung des heute geltenden Bebauungsplans. Noch vor den Sommerferien wird der Stadtrat den Bebauungsplan mit den geänderten Bestimmungen dem Regierungsrat zur Vorprüfung einreichen. Nach einer positiven Vorprüfung geht der Bebauungsplan den weiteren politischen Weg. Der Stadtrat wird mit einem Beschluss und Antrag an den Grossen Gemeinderat gelangen. Gemäss § 55a der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug sind Bebauungspläne zweimal zu beraten, d.h. dass die Änderungen des Bebauungsplans in zwei Lesungen in die Bau- und Planungskommission und in den Grossen Gemeinderat kommen werden.
Am Donnerstag, 21. Juni 2018, beginnen die Sanierungsarbeiten im Bereich des oberen Postplatzes. Dies wurde von der Stadt Zug bereits am 8. Mai 2018 kommuniziert und am 20. Mai 2018 den Anwohnerinnen und Anwohnern mit einem Informationsschreiben angezeigt. Dafür müssen zunächst vier Parkplätze in der Falkengasse und an der Schanz temporär für die Bauplatzinstallationen aufgehoben werden. In den kommenden Monaten werden die Sanierungsarbeiten durchgeführt, die in der St.-Antons-Gasse beginnen, dann bis zur Schanz gehen und sich schliesslich auf den oberen Postplatz ausdehnen. Dazu müssen vorübergehend alle Parkplätze auf dem oberen Postplatz aufgehoben werden. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten wird in der Falkengasse erfolgen – und zwar noch vor dem Märlisunntig,der am Sonntag, 9. Dezember 2018, stattfinden wird. Sollte das zurzeit laufende Verfahren zur definitiven Aufhebung der Parkplätze auf dem oberen Postplatz nach Fertigstellung der Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sein, so werden die Parkfelder wieder provisorisch markiert.
Der Stadtrat hat an den Regierungsrat ein Schreiben gesandt, in dem er um eine schnelle Prüfung der Fragen ersucht, inwiefern der Volksentscheid eine Vorwirkung auf den zurzeit gültigen Bebauungsplan hat und ob mit den weiteren Schritten zugewartet werden kann, bis das Resultat der Bebauungsplanänderung vorliegt. In dieser komplexen Angelegenheit ist es dem Stadtrat ein grosses Anliegen, koordiniert vorzugehen und keine unnötigen Massnahmen zu ergreifen.