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Nistplätze von Mauerseglern melden

14. Mai 2018
Die bedrohten Gebäudebrüter sind auf Schutzmassnahmen angewiesen. Die Bevölkerung kann mithelfen, Seglernester besser zu schützen, indem Brutstandorte und Beobachtungen gemeldet werden. Weil Mauersegler das Aufsuchen ihrer Brutplätze gut verschleiern können, ist jede Beobachtung willkommen.
In der Gemeinde Cham und der Stadt Zug gibt es seit einigen Jahren ein Inventar, welches die Brutstandorte von Mauerseglern, Alpenseglern sowie Mehl- und Rauchschwalben aufführt. Das Inventar ist die Grundlage für den Erhalt und die Förderung der unscheinbaren Hausbewohner. Nun rufen die zwei Gemeinden die Bevölkerung auf, ihnen bekannte Mauersegler- oder Alpensegler-Brutplätze zu melden, damit das Inventar ergänzt werden kann.

Dass die Gebäudemitbewohner gefährdet sind, hat verschiedene Ursachen. Die genannten Vogelarten nutzen Hohlräume an Gebäuden als Brutplatz. Bei Sanierungen werden solche von Gebäudebrütern genutzten Nischen oft unbeabsichtigt zerstört. Zudem weisen neuere Gebäude viel weniger Nischen auf als ältere Gebäude. Entsprechend leiden Arten wie der Mauersegler unter «Wohnungsmangel». Der Bestand der meisten Arten ist rückläufig und sie sind daher bedroht.

Mauer- und Alpensegler kommen im Mai aus dem Süden zurück nach Nordeuropa und suchen ihre angestammten Nistplätze auf. Die Flugkünstler, mit ihrem kreischenden Ruf «Sri-sri», erkennt man als Sichel am blauen Himmel oder bei ihren virtuosen Gebäudeanflügen. Sie nisten gerne im Dachbereich oder auch in Rollladenkästen. Wenn Mauer- oder Alpensegler beim Anflug auf ein Gebäude oder sogar beim Einflug eines Niststandortes beobachtet werden, ist die Bevölkerung aufgefordert, dies zu melden.

Das aktuelle Gebäudebrüterinventar ist öffentlich einsehbar unter ZugMap.ch unter alle Geodaten – Gebäudebrüter. Für weitere Informationen und Meldungen von neuen Brutstandorten: www.stadtzug.ch/mauersegler oder www.cham.ch unter Umwelt/Natur und Landschaft
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