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Wie geht es weiter beim Park Tower?

11. Mai 2018
Der Stadtrat kommt nach intensiven Abklärungen und Gesprächen in seinem Bericht an den Grossen Gemeinderat zum Schluss, dass sich die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts am Gesellschaftsraum im Park Tower nicht umsetzen lässt.
Am 10. August 2016 wurde die Motion mit dem Titel «Mehrnutzen für die Stadtzuger Bevölkerung anstelle einer teuren, konfliktträchtigen Zwängerei: Rückgabe Nutzungsrecht Gesellschaftsraum Parktower und Änderung des entsprechenden Bebauungsplans» eingereicht. Die seither erfolgten, umfangreichen Abklärungen ergaben, dass die entgeltliche Abgabe des Nutzungsrechts ein schwieriges und langwieriges Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg ist. Es handelt sich nicht um ein Stockwerkeigentum, sondern nur um ein Benutzungsrecht, das mit einer Dienstbarkeit gesichert ist. Der Eigentümer der obersten Wohnung wie auch die Stockwerkeigentümergemeinschaft lehnten eine Übernahme des Gesellschaftsraums ab. Eine Veräusserung bedingt Einstimmigkeit unter den 50 Stockwerkeigentümern, was sich als unrealistisch erwies. Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, Ausbauvarianten sowie diverse Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Basierend auf diesen Abklärungen möchte der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat dazu eine neue Vorlage unterbreiten.

Mit dem im 2009 verabschiedeten Bebauungsplan Foyer wurde der Bau des Park Tower, die Anlage eines öffentlichen Parks sowie die öffentliche Nutzung im obersten Geschoss des Hochhauses festgelegt. Die Frage der Veräusserung des im Bebauungsplan verankerten Rechts an der öffentlichen Nutzung des Raums im 24. Obergeschoss stand bereits 2011 zur Diskussion. Der Stadtrat schlug damals vor, gegen eine Entschädigung auf dieses Rechts zu verzichten. Bei der Beratung in den Kommissionen des Grossen Gemeinderates verlangten diese jedoch, das Nutzungsrecht nicht zu veräussern, sondern über eine flächenmässige Erweiterung zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zum Erfolg. Aus der ursprünglich im Norden gelegenen Aussichtsplattform von 50 m2 wurde ein Raum im Südwesten mit einer Fläche von rund 100 m2. Der im Jahr 2016 vorgelegte Kredit zum Ausbau des Gesellschaftsraums wurde jedoch vom Grossen Gemeinderat abgelehnt. Zuvor war schon die Motion zur Rückgabe des Nutzungsrechts eingereicht worden.
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