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Grosser Gemeinderat: Volk wird über neues Hochhausreglement abstimmen

29. August 2017
Der Grosse Gemeinderat beschloss am Dienstag, 29. August 2017, das neue Hochhausreglement. Es bringt Ordnung und Verbindlichkeit in den Hochhausbau in der Stadt Zug – allerdings wesentlich weniger stark als noch in der 1. Lesung. Die Linke stimmte deshalb geschlossen dagegen und erzwang das Behördenreferendum: Noch in diesem Jahr werden die Stadtzuger Stimmberechtigten darüber abstimmen können.

In der Schlussabstimmung unter Namensaufruf stimmte der Grosse Gemeinderat nach rund viereinhalbstündiger Debatte dem Hochhausreglement mit 22 zu 14 Stimmen zu. Exakt diese 14 Stimmen reichten, um das Behördenreferendum zu beschliessen, welches die Linke beantragte.
Eigentlich fand das Reglement bei der Beratung in 1. Lesung vor einem Jahr eine recht gute Akzeptanz. Davon war in der 2. Lesung nur noch wenig zu spüren. Die bürgerlichen Fraktionen verlangten «mehr Flexibilität» und lehnten «unnötige Einschränkungen» ab; die Debatte war zuweilen engagiert wie auch gereizt im Ton. Gestritten wurde im Wesentlichen über die Ausdehnung der Hochhauszonen, die maximal zulässige Höhenentwicklung oder die maximal zulässigen Grundflächen der Bauten. Der Rat hatte sowohl Anträge, die während der Einsprachefrist nach der 1. Lesung eingingen, wie auch solche der Fraktionen im Hinblick auf die 2. Lesung zu behandeln. Unter anderem wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • In der Hochhauszone I (Perimeter: links und rechts der Baarerstrasse, von der Gotthardstrasse bis zur Feldstrasse, sowie im Gebiet Dammstrasse) kann gemäss GGR-Beschluss überall richtig hoch gebaut werden, nämlich bis zu 80 Metern (entspricht dem Hochhaus Park Tower), «sofern das Projekt besonders gute städtebauliche Leistungen nachweist», wie es neu in § 5 des Reglements heisst. Dieser Antrag der bürgerlichen Fraktionen wurde angenommen. Den Vorschlag des Stadtrats, den Perimeter für die 80-Meter-Bauten in der Hochhauszone I auf drei ausgewählte Gebiete zu reduzieren, lehnte der Rat dagegen ab. Ansonsten gilt in dieser Zone die Bauhöhe von 60 Metern.
  • Die Hochhauszone III entlang der Ostseite der Bahngleise wurde auf Antrag der bürgerlichen Fraktionen einer Hochhauszone II zugewiesen; die maximale Gebäudehöhe wurde damit von 50 auf 60 Meter erhöht.
  • Auf dem Areal des Metalli-Centers dürfen keine Hochhäuser bis 80 Meter erstellt werden; der Rat lehnte einen entsprechenden Antrag der Firma Zug Estate deutlich ab. Ebenso einen Antrag von Zug Estate, im Gebiet Bergli eine Hochhauszone III (Gebäudehöhe von 50 Metern) zu schaffen.
  • Der Zuger Heimatschutz forderte in einer Einwendung, die Hochhauszonen auf der Höhe der Gubelstrasse abzuschliessen; der Antrag wurde deutlich abgelehnt.
  • Einen Antrag der Grünliberalen, entlang der Allmendstrasse Häuser bis 50 Metern Höhe zu erstellen, lehnte der Rat deutlich ab.
  • Aus dem Reglement gestrichen hat der Rat den § 6, der eine maximale Grundfläche von 600 Quadratmetern für ein Hochhaus vorschreiben wollte. Der Antrag der bürgerlichen Fraktionen setzte auf eine flexible Lösung, die als Kriterium an die städtebaulichen Anforderungen auch die richtigen Proportionen einschliesst.
 
Neue Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Im Dezember 2016 wies das Parlament die neuen Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren an den Stadtrat zurück – zu hohe Gebühren, lautete die Begründung. Der Stadtrat überarbeitete das Reglement und verzichtete auf eine Erhöhung der Einnahmen. Mit 31 Stimmen stimmte der Grosse Gemeinderat der neuen Fassung zu; das neue Reglement tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Verschiedenes
Als neue Gemeinderätin wurde Cornelia Stierli (SVP) vereidigt; sie ersetzt Martine Meng (SVP), die im Juni aus dem Rat zurückgetreten ist.

Die SVP-Fraktion reichte eine als dringlich bezeichnete Motion für die Unterstützung der Geschädigten in Bondo GR ein. Nach ausführlicher Diskussion im Rat entschied die SVP-Fraktion, ihren Vorstosse in ein Postulat umzuwandeln. Damit wird über die Überweisung an der nächsten Sitzung entschieden.

Hinweise
– Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier
– Die Traktanden Kreditbegehren für den unteren Postplatz wie auch die Unterstützungsbeiträge für fünf Kulturinstitutionen wurden aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung vom 26. September 2017 verschoben.

Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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