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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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Preisgünstige städtische Wohnungen: Neue Richtlinien für Mieterinnen und Mieter
Dies sind die wesentlichen Änderungen der überarbeiteten Richtlinien: Die maximale Einkommenslimite (steuerbares Einkommen) wurde reduziert und beträgt neu das Vierfache des jährlichen Nettomietzinses. Das steuerbare Einkommen aller Mieterinnen und Mieter zum Beispiel einer 4.5-Zimmerwohnung mit einem Nettomietzins von CHF 1'900.00 pro Monat, darf CHF 91'200.00 nicht übersteigen. Das maximale steuerbare Vermögen wurde auf CHF 400’000.00 heruntergesetzt. Im Rahmen der Zusatzkriterien werden neu auch Gesuchstellende bevorzugt, welche in Zug geboren sind oder mindestens zehn Jahre in Zug ihren Wohnsitz hatten.
Die regelmässige Überprüfung aller Kriterien findet mindestens alle drei Jahre statt. Für Mieterinnen und Mieter, die das Alter von 70 Jahren erreicht haben, entfällt die Einkommens- und Vermögensgrenze. Mietinteressenten, die das Alter von 70 Jahren erreicht haben, werden diesbezüglich nur noch einmalig bei Einzug überprüft.
Keine Änderung wurde an folgenden Inhalten der Richtlinien vorgenommen: Die Bewohneranzahl/Mindestbelegung bleibt bei «Anzahl Zimmer minus 1», in einer 4.5-Zimmer-Wohnung müssen dementsprechend mindestens drei Personen wohnen. Die preisgünstige Wohnung muss vom Mieter bzw. der Mieterin persönlich bewohnt werden (Hauptwohnsitz). Die Überprüfung der Kriterien erfolgt weiterhin mittels Selbstdeklaration. Für die preisgünstigen Wohnungen wird eine Warteliste geführt.
Die überarbeiteten Richtlinien werden in Zukunft integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Die Mietverträge werden entsprechend angepasst.
Die Abteilung Immobilien der Stadt Zug führt die Überprüfung der Mietverhältnisse im Laufe dieses Jahres durch. Die Mieterinnen und Mieter der städtischen preisgünstigen Wohnungen wurden über die geänderten Richtlinien direkt informiert.