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Stadthaus
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6301 Zug
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Stadtrat nimmt Gebührenanpassungen vor
Der Stadtrat hat die Gebührenanpassungen – die in seiner Kompetenz liegen – dem Grossen Gemeinderat im Detail erläutert und zur Kenntnis gebracht. Nach kritischen Stimmen im Parlament und einer im Mai 2017 eingereichten Petition des Komitees «NEIN zu Gebührenerhöhungen», hat der Stadtrat die Anpassungen nochmals überprüft. Dabei zeigte sich, dass bei den vorgesehenen Gebüh5ren für die Nutzung des öffentlichen Raums der Kostendeckungsgrad auch künftig nicht erreicht wird. Dies darum, weil die Anpassungen für Vereine und nicht gewerbsmässige Veranstalterinnen und Veranstalter sehr moderat ausfallen. Im Bereich der Parkgebühren bestätigte sich, dass die Vollkostenrechnung für die Parkgebühren im Mittelwert über die letzten zehn Jahre eine Unterdeckung von rund CHF 2 Mio. ausweist. Das Kostendeckungsprinzip wird damit nicht eingehalten und die Parkraumbewirtschaftung wird jährlich mit Steuergeldern quersubventioniert. Die künftigen Gebühren wirken diesen Missständen entgegen.
Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums bemessen sich in Zukunft nach der Art einer Veranstaltung. Ist sie kommerzieller Natur bzw. findet ein Ticketverkauf statt, kommt ein höherer Tarif zur Anwendung als bei einer gemeinnützigen Veranstaltung. Eine dritte Kategorie sind Anlässe von Quartiervereinen, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünften oder Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Zug durchgeführt werden. Diese profitieren von tiefen oder wegfallenden Gebühren. Mit dem Schaffen der drei Kategorien stellt der Stadtrat sicher, dass die Höhe der Gebühren zum Nutzen für die Veranstalter in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Bei der Parkraumbewirtschaftung erfolgt die Gebührenbemessung neu nach einheitlichen Kriterien. Es wird unterschieden zwischen Langzeitparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten sowie in Parkhäusern. Die Gebührenerhöhung fällt moderat aus, teilweise bleiben die Tarife sogar gleich, zum Beispiel bei den Langzeitparkplätzen.
Die Gebührenanpassung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie wird die Rechnung voraussichtlich um rund 1.1 Mio. Franken pro Jahr entlasten.